Nutzungsvorbehalt für Text- und Data-Mining und KI-Training

Bilder, die mit Software von Engelmann Software exportiert und mit dem KI-Trainingsschutz versehen wurden, tragen einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt. Der Urheber bzw. Rechteinhaber des Bildes hat damit erklärt, dass das Bild nicht für Text- und Data-Mining und nicht zum Training, Feintuning oder Betrieb von KI-Modellen verwendet werden darf.

Rechteinhaber ist die Person, die das Bild erstellt hat. Engelmann Software stellt nur das Werkzeug bereit, mit dem der Vorbehalt gesetzt wird.

Rechtsgrundlage

  • § 44b Abs. 3 UrhG und Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/790: Ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt schließt Text- und Data-Mining zu kommerziellen Zwecken aus.
  • Art. 53 Abs. 1 lit. c der KI-Verordnung (EU) 2024/1689: Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen solche Vorbehalte berücksichtigen.

So ist der Vorbehalt im Bild hinterlegt

  • TDMRep (W3C): tdm:reservation = 1, tdm:policy verweist auf diese Seite
  • IPTC / PLUS: plus:DataMining = DMI-PROHIBITED-AIMLTRAINING
  • XMP Rights: xmpRights:Marked = True mit Nutzungsbedingungen
  • C2PA Content Credentials: Assertion cawg.training-mining mit ai_training, ai_generative_training, ai_inference und data_mining jeweils notAllowed, kryptografisch signiert

Die C2PA-Signatur weist nach, dass der Vorbehalt nach dem Export nicht verändert wurde.

Vorbehalt prüfen

Laden Sie das Bild in einen C2PA-Validator, z. B. contentcredentials.org/verify. Dort erscheinen die Einträge unter „Training und Data Mining“.

Hinweis: Der Herausgeber „Engelmann Software GmbH“ wird dort als „nicht auf der Vertrauensliste“ angezeigt, weil wir eine eigene Zertifizierungsstelle betreiben. Die Signatur ist trotzdem gültig und lässt sich mit unserem Root-Zertifikat prüfen:


Kontakt

Fragen von KI-Anbietern oder Rechteinhabern zu diesem Vorbehalt: office@engelmann.com