Spionage im Urlaub? So erkennen – und betreiben – Sie Kameras in Ferienwohnungen 

Versteckte Kameras erkennen – oder rechtssicher nutzen: Das sollten Mieter und Vermieter wissen

Immer öfter berichten Reisende, dass sie in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern versteckte Kameras entdecken. Doch es gibt auch eine andere Seite: Eigentümer von Ferienwohnungen stehen oft vor der Frage, wie sie ihr Eigentum schützen können – etwa bei längeren Leerständen – ohne gegen Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte zu verstoßen.

In diesem Artikel beleuchten wir beide Seiten:

Wie erkenne ich als Gast eine Spionagekamera – und wie kann ich als Eigentümer ein Kamerasystem rechtssicher betreiben?

1. Warum überhaupt Kameras in privaten Unterkünften?

Mieter fürchten Spionage, während Vermieter sich oft gegen Diebstahl, Vandalismus oder unbefugte Nutzung absichern wollen. Systeme wie Blink, Ring oder Reolink machen es einfach, Wohnungen auch aus der Ferne zu überwachen – teilweise sogar mit Ton und Bewegungserkennung.

Doch: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt.

2. So erkennen Sie versteckte Kameras – als Mieter oder Gast

Wenn Sie selbst auf Reisen sind, gilt: Augen auf bei der Unterkunft!

Viele Mini-Kameras sind heute kaum noch sichtbar – aber mit den richtigen Tipps lassen sie sich oft aufspüren.

a) WLAN-Netzwerke prüfen

Die meisten Überwachungskameras verbinden sich mit dem WLAN. Mithilfe von Apps wie:

sehen Sie, welche Geräte im Netz hängen. Unbekannte oder generische Namen wie „IPCam“ oder „Camera_xx“ sollten Sie misstrauisch machen.

b) Objektiv erkennen mit Licht

Im abgedunkelten Raum leuchten viele Linsen bei direkter Lichtquelle auf:

  • Raum abdunkeln
  • Taschenlampe parallel zur Augenhöhe halten
  • Langsam in Spiegel, Rauchmelder oder Geräte leuchten

Ein Reflex – ähnlich wie ein Katzenauge – kann eine Linse verraten.

c) Infrarotlicht sichtbar machen

Viele Kameras verwenden IR-LEDs zur Nachtsicht. Die Frontkamera Ihres Smartphones kann IR-Licht oft sichtbar machen. Bei dunklem Raum leuchten aktive IR-LEDs leicht violett oder weiß.

d) Bluetooth-Scanner verwenden

Einige Kameras nutzen Bluetooth zur Datenübertragung. Apps wie BLE Scanner zeigen Geräte in Reichweite an. Unbekannte oder unbenannte Geräte sind potenziell verdächtig.

e) Versteckte Orte prüfen

Typische Verstecke:

  • Rauchmelder (oft mit Sicht auf das Bett)
  • Wecker, Lautsprecher, USB-Ladegeräte
  • Bilderrahmen, Pflanzen, Lampen
  • Dekoobjekte mit auffälliger Bohrung

Echter Fall: Kamera im Stromadapter

Ein Gast in Paris entdeckte 2023 eine Kamera im USB-Ladegerät an der Bettseite. Beim Versuch, sein eigenes Kabel zu nutzen, fiel ihm das ungewöhnliche Gewicht auf. Im Inneren fand er eine funktionierende Kamera mit SD-Karte.

3. Was tun, wenn Sie eine Kamera entdecken?

  • Nicht manipulieren oder abdecken, bevor Sie Beweise sichern
  • Fotos und Videos zur Dokumentation machen
  • Wenn möglich: Kamera vom Strom trennen oder vom WLAN abmelden
  • Unterkunft verlassen, wenn Sie sich unwohl fühlen
  • Den Betreiber der Plattform (z. B. Airbnb) kontaktieren
  • Bei Verdacht auf illegale Überwachung: Polizei einschalten
  • Die Kamera nicht beschädigen – das kann rechtlich problematisch sein

4. Perspektive Vermieter: Kameras rechtssicher einsetzen

Ja, Sie dürfen Ihr Eigentum schützen – aber nicht Ihre Gäste ausspionieren.

Wer seine Wohnung z. B. mit Blink-, Ring- oder Reolink-Kameras schützt, muss sich an folgende Grundregeln halten:

a) Nur öffentliche Bereiche überwachen

Kameras dürfen z. B. den Eingangsbereich oder die Außentür filmen – aber nicht den Innenraum, sobald dieser vermietet ist.

b) Klare Hinweise anbringen

Weisen Sie in Ihrer Hausordnung, im Inserat oder vor Ort darauf hin:

„Diese Unterkunft ist im Eingangsbereich videobewacht.“

c) Kameras im Innenraum bei Vermietung deaktivieren

Haben Sie Kameras im Wohnzimmer oder Flur installiert, müssen Sie diese sichtbar ausschalten oder physisch abdecken, wenn Gäste anwesend sind. Ein kleines Icon in der App reicht nicht.

d) Kein Ton, keine versteckte Aufnahme

Tonaufnahmen sind in vielen Ländern stärker eingeschränkt als Video. Auch wenn Ihre Kamera leise und unsichtbar aufnimmt – das ist in vermieteten Räumen in der Regel verboten.

Wie macht man das bei Systemen wie Blink?

Blink-Kameras lassen sich z. B.:

  • in der App deaktivieren
  • mit Zeitplänen belegen
  • auf Bewegungserkennung beschränken
  • durch LED-Licht als aktiv oder inaktiv kennzeichnen (empfohlen!)

Ein Best-Practice wäre z. B.:

„Während der Vermietung sind alle Innenkameras ausgeschaltet. Die Kamera am Eingang bleibt aktiv und dient ausschließlich der Zugangskontrolle.“

5. Was sagt das Gesetz? (Hinweis)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Gesetzeslage zum Thema Überwachung und Datenschutz kann sich laufend ändern. Neue Urteile, nationale Sonderregelungen oder EU-Verordnungen können die rechtliche Bewertung beeinflussen. Für verbindliche Einschätzungen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte juristische Fachperson.

6. Fazit: Technik nutzen – aber mit Augenmaß

Egal ob Mieter oder Eigentümer: Moderne Kamerasysteme können Sicherheit schaffen – aber sie dürfen nicht die Privatsphäre verletzen.

  • Wer als Gast weiß, wie man versteckte Kameras erkennt, schützt sich aktiv.
  • Wer als Vermieter verantwortungsvoll handelt, schützt sein Eigentum und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.

Mit Tools wie dem Engelmann Forensic System, cleverem Vorgehen und dem richtigen Maß an Aufmerksamkeit sind Sie gut gewappnet – ob als Mieter oder Vermieter.

Autoren-Avatar
Tim Stoepler Technik-Enthusiast mit Herz
Technikliebhaber und Support-Experte bei Engelmann Software. Er schreibt über Windows, IT-Sicherheit und alles, was digital Freude macht. 🙂